Haftpflicht
Jeder Halter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann das Verkehrsopfer finanziell entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher mittellos ist. Die Versicherung verhindert zudem, dass der Versicherungsnehmer an den Rand seiner finanziellen Möglichkeiten kommt. Oft lassen sich Unfallschäden mit Personenschaden kaum aus eigener Tasche bezahlen. Daher ist die Haftpflichtversicherung für den Halter Pflicht. Daher stellt sich nicht die Frage, ob diese Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat aber die Wahl, bei welcher Versicherung er sein Fahrzeug abschließen möchte. Bei einer amtlichen Kfz- Anmeldung verlangt die Zulassungsstelle einen Versicherungsnachweis. Der Versicherungsnehmer erhält dafür einen Code von der
Versicherung, eine eVb- Nummer. Diesen erhält man per Telefon, SMS oder Email. Somit entfällt die Doppelkarte, die früher von den Versicherungsanbietern ausgestellt wurde. Wer ohne Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug führt, macht sich damit strafbar. Der Versicherungsnehmer muss die Beiträge pünktlich zahlen,
da sonst der Versicherungsschutz entfallen kann und andere Verkehrsteilnehmer nicht geschützt sind. Ebenso wichtig ist es, einen Schadensfall innerhalb einer Woche zu melden, da sich die Versicherungsgesellschaft sonst weigern kann, die Kosten zu übernehmen.