Archive for April, 2011

Hausversicherung

Eigenheimbesitzer sollten eine Gebäudeversicherung abschließen, um ihr Heim vor Schäden zu schützen. Es ist sinnvoll diese Police immer wieder prüfen zulassen und eventuelle Anbauten und Ausbauten mit eintragen zulassen.
Diese Nachtragungen dienen dazu, dass der Wert eines Heimes auf dem neusten Stand ist. Um einen Versicherungsschutz nicht zu verlieren, ist es ratsam das Objekt in einem ordentlichen Zustand zuhalten und der Versicherung mit zuteilen, falls die Immobilie gewerblich genutzt wird. Sicherheitsmaßnahmen, ob gesetzlich oder behördlich, sollten eingehalten werden. Ebenso wichtig ist es das Gebäude kontrollieren und heizen zulassen, falls eine längere Abwesenheit ansteht. Sollte jedoch ein Schaden zustande kommen, ist darauf zu Achten, das dieser so gering wie möglich gehalten wird, das heißt im Falle eines Feuers die Feuerwehr rufen und den Schaden unverzüglich der Versicherung mit zuteilen. Eine Dokumentation des Schadens mithilfe einer Fotokamera ist ratsam. Nach einem Schaden erhält der Versicherte ein Schadensformular, welches auszufüllen ist. Bei großen Schäden ist ein Sachverständiger vor Ort, daher sollten beschädigte Sachen aufgehoben werden.

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Tagesgeld Vergleich

Tagesgeld nennt man das Geld, das dem Kontoinhaber auf seinem Konto täglich zur Verfügung steht. Üblicherweise wird ein Tagesgeldkonto kostenlos geführt. Dabei wird das Geld für eine unbestimmte Zeit angelegt - es handelt sich dabei um mindestens 30 Tage. Doch an der Flexibilität ändert das nichts, denn man kann immer auf dieses Geld zugreifen. Was die Zinsen betrifft, werden diese je nach der Bank anders gutgeschrieben - bei einigen Banken jährlich, die anderen bevorzugen die Gutschrift, die alle 3 Monate erfolgt, die anderen wieder schreiben jeden Monat die Zinsen gut. Dabei ist ein Tagesgeldkonto nicht immer durch eine Mindesteinlagesumme bedingt. Doch durchaus gibt es auch Banken, die den bestimmten Zinssatz damit verbinden, wie hoch die angelegte Geldsumme ist. Wenn weniger Geld angelegt wird, muss man dann mit den niedrigeren Zinsen rechnen. Doch ein Tagesgeldkonto hat auch seine negative Seite, denn es ermöglicht keine Daueraufträge oder Lastschriften. Diese kann man nur bei einem Girokonto erledigen. Das Tagesgeldkonto ist für den täglichen Zahlungsverkehr nämlich ungeeignet, weil meistens gebührenpflichtig, vor allem, wenn man mal auf ein anderes Konto überweisen will. Was die Zinsen betrifft, sind die Bankbedingungen unterschiedlich. Einige Banken haben da ihre Voraussetzungen und bei den anderen kann man da ohne weiteres ein Tagesgeldkonto eröffnen.

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Haftpflicht

Jeder Halter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann das Verkehrsopfer finanziell entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher mittellos ist. Die Versicherung verhindert zudem, dass der Versicherungsnehmer an den Rand seiner finanziellen Möglichkeiten kommt. Oft lassen sich Unfallschäden mit Personenschaden kaum aus eigener Tasche bezahlen. Daher ist die Haftpflichtversicherung für den Halter Pflicht. Daher stellt sich nicht die Frage, ob diese Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat aber die Wahl, bei welcher Versicherung er sein Fahrzeug abschließen möchte. Bei einer amtlichen Kfz- Anmeldung verlangt die Zulassungsstelle einen Versicherungsnachweis. Der Versicherungsnehmer erhält dafür einen Code von der
Versicherung, eine eVb- Nummer. Diesen erhält man per Telefon, SMS oder Email. Somit entfällt die Doppelkarte, die früher von den Versicherungsanbietern ausgestellt wurde. Wer ohne Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug führt, macht sich damit strafbar. Der Versicherungsnehmer muss die Beiträge pünktlich zahlen,
da sonst der Versicherungsschutz entfallen kann und andere Verkehrsteilnehmer nicht geschützt sind. Ebenso wichtig ist es, einen Schadensfall innerhalb einer Woche zu melden, da sich die Versicherungsgesellschaft sonst weigern kann, die Kosten zu übernehmen.

http://www.autoversicherungonline.org/

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Sozialgerichts-Rechtsschutz

Die Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung hilft dann, wenn Sie vor deutschen Sozialgerichten einen Prozess gegen einen Sozialversicherungsträger durchführen müssen. In der Regel tritt dieser Rechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Ersatzkasse), der Arbeitsvermittlung, der Kriegsopferversorgung, des Kindergeldgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Gesetzes über die Altersversorgung für Bauern, des Kassenarztrechtes, des Arbeitsförderungsgesetzes. Hierzu gehören auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit über Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld und solche des Arbeitgebers über den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Die Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz. Sie tritt aber auch dann in Kraft, wenn der Sozialversicherungsträger die Bezahlung bestimmter Medikamente verweigert, er eine bestimmte Therapieform ablehnt, zu der Anerkennung der Berufsunfähigkeit, zu der Zahlung der Alters-, Witwen und Waisenrente, der Zahlung von Arbeitslosen-, Pflege- oder Krankengeld oder zum Beispiel eines Wegeunfalls. Wichtig kann diese Versicherung sein, um nach einem Unfall weiterhin finanziell abgesichert zu sein, sollte der Sozialversicherungsträger nicht freiwillig zahlen wollen, trotz eindeutiger Sachlage. Schnell kann man als Kunde in diese missliche Lage kommen, auf sozial Gelder angewiesen sein, und wenn sich die Sozialversicherungsträger weigern, die Zahlungen zu leisten ist das mehr als ärgerlich.

http://www.guenstigerechtsschutzversicherung.org/

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