Archive for Februar, 2011

Schäden

Eine Privathaftpflichtversicherung soll den Zweck erfüllen die Existenz gefährdenden Risiken abzudecken, die sich Rund um das Privatvermögen drehen. Verständlich ausgedrückt bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer, sollte er einem Dritten einen Schaden zufügen, nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung müsste eine Person mit all seinem Vermögen haften. Dabei sind auch Grundstücke und Immobilien eingeschlossen. Wenn also ein Schaden verursacht wird, der in die hunderttausende geht, kann die eigene Existenz sehr schnell zerstört sein. Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, also gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem sollte es die wichtigste Versicherung einer Familie sein, denn ein Schaden ist wegen einer kleinen Unaufmerksamkeit schnell entstanden. Es müssen auch nicht immer gleich die Existenz gefährdenden Schäden sein. Trotzdem tun auch ein paar hundert Euro weh, wenn man keine Versicherung hat, die einen solchen Schaden abdeckt. Mittlerweile geht der Trend bei den Versicherungsanbietern dahin, dass auch Risiken versichert werden können, die bisher nicht automatisch in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen waren. Dabei werden in der Regel Sachschäden durch Gefälligkeiten oder Schäden berücksichtigt, die durch unterlassene Aufsichtspflicht von Kindern verursacht wurden. Die Privathaftpflicht wird damit noch flexibler.

http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/lebensversicherung-beleihen/

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Versicherungsvertrag

Die Dauer des Versicherungsvertrages beträgt in der Regel ein Jahr. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Das muss schriftlich und per Einschreiben geschehen. Bei einem Wechsel des Anbieters wird das auch manchmal von dem neuen Versicherungsunternehmen erledigt. Wenn die Dauer der abgeschlossenen Versicherung weniger als ein Jahr beträgt, bedarf es keiner Kündigung. Wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Insolvenzverfahren (privat oder geschäftlich) eröffnet wurde, dann kann der Versicherungsgeber die Versicherung kündigen. Die Kündigung wird dann nach einem Monat wirksam. Bei Kündigung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung enden auch eventuell bestehende Verträge zu einem Autoschutzbrief oder einer Auslandversicherung, ohne dass extra gekündigt werden muss. Eine Besonderheit für Kündigungsfristen stellt die Beendigung des Vertrages nach Eintritt eines Schadens dar. Wenn ein Versicherungsfall gemeldet wurde und die Versicherung den Schaden beglichen hat, dann dürfen beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Frist für eine Kündigung nach einem Versicherungsfall beträgt einen Monat.
http://www.kfz-rechner.net/kfz-versicherung/versicherungstarife/

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